Rz. 2

Die Vorschrift enthält Einzelheiten zur Rechtsstellung des Arbeitgebers bei der Kug-Bewilligung. Abs. 1 bestimmt, dass der Arbeitgeber das Kug nicht an Unterhaltsverpflichtete des Arbeitnehmers abzuführen hat. Abs. 2 erklärt den Arbeitgeber für die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Kug als Drittschuldner. Die Vorschrift regelt in Abs. 3 die Konsequenzen von zu Unrecht geleistetem Kug. Abs. 4 regelt die Pflicht zur Rückzahlung der Kug-Beträge aus der Insolvenzmasse an die Agentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge