Rz. 2

§ 73 regelt über einen Sofortzuschlag für Kinder bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nach dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hinaus eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme zur Schaffung eines zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraumes als Ergänzung zu den Regelbedarfen, um etwaige im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren (vgl. BT-Drs. 20/1411).

Erwachsene Leistungsberechtigte nach dem SGB II (wie auch nach dem SGB XII, dem AsylbLG und dem BVG) erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 200,00 EUR je Person.

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