Begriff

Als Sachleistungen werden Leistungen bezeichnet, die vom Sozialleistungsträger in Natur gewährt werden. Sie bestehen im Zurverfügungstellen von Sachen mit Ausnahme von Geld, z. B. durch Aushändigung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Man spricht z. B. in der gesetzlichen Krankenversicherung daher auch vom Sachleistungsprinzip. Den Patienten werden die entsprechenden Leistungen direkt zur Verfügung gestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: In vielen Bereichen der Sozialversicherung werden die Leistungen als Sachleistungen erbracht. Entsprechende allgemeine Vorschriften finden sich z. B. in § 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB II, § 2 Abs. 2 SGB V und § 4 Abs. 1 SGB XI.

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