2.1 Rentenfaktor

Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein.

2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Für jeden Kalendermonat, den eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen wird, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Damit mindert sich die vorgezogene Altersrente für jeden vorgezogenen Monat auf Dauer um 0,3 %.

2.3 Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Liegen diesen Zeiten Verdienste im Beitrittsgebiet zugrunde, ergeben sich daraus gem. § 254 d SGB VI persönliche Entgeltpunkte (Ost).

2.4 Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Seit dem 1.7.2023 beträgt der aktuelle Rentenwert in West- und Ostdeutschland einheitlich 37,60 EUR.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge