Die Alterskasse erbringt Betriebs- oder Haushaltshilfe

 

1.

bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und

 

2.

bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Kuren sowie bei Tod des Landwirts.

Betriebs- oder Haushaltshilfe dient der Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft.

[1] § 63 geändert ab 01.01.2003 .

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