Sachverhalt
In der Kantine des Arbeitgebers werden im Februar insgesamt 2.300 Mittagsmahlzeiten kostenpflichtig ausgegeben. Es wurde ein einheitlicher Preis festgelegt. Die Arbeitnehmer zahlen pro Mahlzeit 2,50 EUR.
Wie ist der geldwerte Vorteil zu abzurechnen?
Ergebnis
Da dieser Preis den Sachbezugswert von 4,13 EUR für 2024 unterschreitet, ist ein geldwerter Vorteil pro Mahlzeit von 1,63 EUR anzusetzen.
- Geldwerter Vorteil insgesamt: 2.300 Portionen x 1,63 EUR = 3.749 EUR.
Die Versteuerung kann als geldwerter Vorteil über die Entgeltabrechnung nach den ELStAM erfolgen oder mit 25 % pauschaler Lohnsteuer. Für den pauschalierten Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeträge an.
Die Belastung für den Arbeitgeber beträgt in diesem Fall:
Geldwerter Vorteil | 3.749,00 EUR |
Pauschale Lohnsteuer (25 %) | 937,25 EUR |
Zzgl. pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 %) | + 51,54 EUR |
Zzgl. pauschaler Kirchensteuer nach Bundesland (angenommen 5 %) | + 46,86 EUR |
Pauschalsteuer gesamt | 1.035,65 EUR |
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