Begriff

Nichtärztliche Leistungen in medizinischen Behandlungszentren sind Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere psychologische, therapeutische und psychosoziale Hilfen sowie die Koordinierung dieser oder anderer Leistungen. Leistungserbringer sind spezielle medizinische Behandlungszentren.

Die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen soll damit verbessert werden. Dies geschieht durch medizinische Behandlungszentren ähnlich den sozialpädiatrischen Zentren für Kinder. Diese Zentren werden zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen ermächtigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die medizinischen Behandlungszentren die von erwachsenen Menschen mit Behinderungen benötigten Leistungen a"us einem Guss" und damit insbesondere interdisziplinär erbringen. Dies schließt nichtärztliche Leistungen und folglich beispielsweise auch Leistungen, die durch Pflegefachkräfte, Heilmittelerbringer oder Hilfsmittelerbringer erbracht werden, mit ein.

Es handelt sich um einen flankierenden Leistungsanspruch. Anspruch besteht, wenn die beschriebenen Leistungen erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Den Leistungsanspruch beschreibt § 43b SGB V. Die speziellen medizinischen Behandlungszentren haben ihre Rechtsgrundlage in § 119c SGB V. Sozialpädiatrische Zentren für Kinder regelt § 43a SGB V.

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