Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflicht bestehen.

[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge