Begriff

Die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine besonders konzipierte stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den "üblichen" Leistungen zur medizinischen Rehabilitation steht hier die psychosoziale Problematik, welche aus der Lebenssituation von Eltern entsteht, im Vordergrund. Diese Maßnahme findet in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen anderer Träger statt, mit denen ein entsprechender Versorgungsvertrag besteht. Sie kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Voraussetzungen und Inhalte der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter sind in § 41 SGB V beschrieben. Die RehaRL regeln insbesondere das Antragsverfahren und die individuellen Voraussetzungen.

Zum Versorgungsvertrag, zur Qualitätssicherung, zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst, zu etlichen Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände sowie zur Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation wird auf die Rechtsgrundlagen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter verwiesen. Diese sind entsprechend anwendbar.

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