Versicherte haben die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,

  • deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
  • bei denen voraussichtlich

    • bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
    • bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
    • bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.

Für den zuletzt genannten Personenkreis ist daher die medizinisch festzustellende positive Rehabilitationsprognose nicht relevant. Die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ausschließlich zum Erhalt des vorhandenen Arbeitsplatzes gewährt werden und dient somit der Abwendung einer Vollrente wegen Erwerbsminderung, die bei Arbeitsplatzverlust bzw. drohender Arbeitslosigkeit zu zahlen wäre.

Für Leistungen zur Teilhabe sind die persönlichen Voraussetzungen auch für Versicherte erfüllt, die im Bergbau vermindert berufsfähig sind. Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch diese Leistung zu erwarten ist bzw. dass der Eintritt von verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau droht und diese abgewendet werden kann.

 
Hinweis

Leistungen zur Prävention

Die persönlichen Voraussetzungen sind gegeben, wenn der Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweist, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden.[1] Das ist der Fall, wenn der Versicherte eine Beschäftigung ausübt, die seine Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst. Aus diesem Grunde und ggf. weiterer negativer Einflussfaktoren müssen also bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen erkennbar sein, die aber noch keinen Krankheitswert haben.

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