Die Leistungen zur Kinderrehabilitation erhalten

  • Kinder von Versicherten,
  • Kinder von Beziehern einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • Kinder, die eine Waisenrente beziehen.[1]

Leistungen für Kinder von Versicherten erfordern, dass der Versicherte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfüllt.[2]

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