Die Leistungen zur Kinderrehabilitation erhalten
- Kinder von Versicherten,
- Kinder von Beziehern einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
- Kinder, die eine Waisenrente beziehen.[1]
Leistungen für Kinder von Versicherten erfordern, dass der Versicherte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfüllt.[2]
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