Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden einschließlich Unterkunft und Verpflegung regelmäßig für 3 Wochen genehmigt.[1] Die Dauer kann aus medizinischen Gründen verkürzt oder verlängert werden. Die Leistungen werden entweder in eigenen Kliniken bzw. Einrichtungen der Rentenversicherungsträger oder in fremden Einrichtungen (sog. Beleg- oder Vertragshäuser) durchgeführt.
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