Die Leistungen werden in den §§ 77 bis 84 SGB IX konkretisiert.

Dies sind insbesondere (im Übrigen gilt ein offener Leistungskatalog):

  • Leistungen für Wohnraum[1],
  • Assistenzleistungen[2],
  • heilpädagogische Leistungen[3],
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie[4],
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten[5],
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung[6],
  • Leistungen zur Mobilität[7] und
  • Hilfsmittel[8].
 
Achtung

Besonderheit Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Der Teil 2 Kapitel 6 SGB IX (Soziale Teilhabe) trat am 1.1.2020 in Kraft.[9]

[9] Vgl. Art. 26 Abs. 4 Nr. 1 BTHG.

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