Die Leistungen werden in den §§ 77 bis 84 SGB IX konkretisiert.
Dies sind insbesondere (im Übrigen gilt ein offener Leistungskatalog):
- Leistungen für Wohnraum[1],
- Assistenzleistungen[2],
- heilpädagogische Leistungen[3],
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie[4],
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten[5],
- Leistungen zur Förderung der Verständigung[6],
- Leistungen zur Mobilität[7] und
- Hilfsmittel[8].
Besonderheit Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Der Teil 2 Kapitel 6 SGB IX (Soziale Teilhabe) trat am 1.1.2020 in Kraft.[9]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen