Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung wird nur bei bestimmten Erkrankungen erbracht und schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an (spätestens 2 Wochen nach der Krankenhausentlassung). Die Anschlussrehabilitation wird meistens durch das Krankenhaus angeregt (Entlassmanagement). Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt beim Antrag. Ob die Leistung von der Krankenkasse oder vom Rentenversicherungsträger übernommen wird, hängt davon ab, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung erfüllt sind.

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