Die Krankenversichertennummer besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • Unveränderbarer, 10-stelliger Teil, z. B. Max Mustermann A123456789
  • Veränderbarer, 9-stelliger Teil (Institutionskennzeichen), z. B. 100696012

Da bei verschiedenen Anwendungen datentechnisch nur ein Feld zur Verfügung steht, erhält die komplette Krankenversichertennummer eine zusätzliche Prüfziffer, sodass sie insgesamt aus 20 Stellen besteht (10 Stellen persönlicher Teil + 9 Stellen Institutionskennzeichen + Prüfziffer).

Eine weitere Besonderheit besteht bei Familienversicherten. Aus der Krankenversichertennummer dieser Personen muss sich der Bezug zum Mitglied herstellen lassen. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Familienversicherung vom Fortbestehen der Mitgliedschaft des Mitglieds abhängig ist. Auch in anderen Zusammenhängen führt dies zu erheblichen verwaltungstechnischen Erleichterungen. Zu diesem Zweck erhält die Krankenversichertennummer eines Familienversicherten zusätzlich einen 10-stelligen Nummern-Teil (z. B. 2345678901).

Bei Familienversicherten ist ebenfalls eine Prüfziffer erforderlich, sodass bei diesen Personen die komplette Krankenversichertennummer aus 30 Stellen besteht (10 Stellen persönlicher Teil + 9 Stellen Institutionskennzeichen + 10 Stellen Nummern-Teil Familienversicherung + Prüfziffer).

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