Zusammenfassung

 
Begriff

Die Krankenversichertennummer ist die Identifikationsnummer für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine eigenständige, nur für Zwecke der Krankenversicherung zu verwendende Nummer. Die Krankenversichertennummer besteht aus 2 Teilen: Einer persönlichen 10-stelligen Kombination aus einem zufällig gewählten Großbuchstaben und 9 folgenden Ziffern und einer veränderbaren 9-stelligen Zahlenkombination. Die persönliche Nummer (die eigentliche Krankenversichertennummer) wird einmalig vergeben und bleibt lebenslang bestehen; auch nach einem Wechsel der Krankenkasse bleibt sie dem Versicherten weiter zugeordnet.Der veränderbare Teil hingegen gibt Auskunft über die Kassenzugehörigkeit, und bei Familienangehörigen stellt sie zusätzlich den Bezug zum Mitglied her.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Vorschrift bildet § 290 SGB V. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift hat der GKV-Spitzenverband in Richtlinien den Aufbau und das Verfahren zur Einführung der Krankenversichertennummer zu regeln. Der Spitzenverband hat hierzu die "Gemeinsamen Richtlinien zur Einführung einer neuen Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V" erlassen.

1 Vergabe

Jeder Versicherte erhält eine eigene Krankenversichertennummer. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck eine "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" (VST) gegründet, die auf der Grundlage der jeweiligen Rentenversicherungsnummer eines Versicherten in einem komplexen verschlüsselten Verfahren die persönliche Nummer (z. B. A123456789) generiert. Rückschlüsse auf die zugrunde liegende Rentenversicherungsnummer sind nicht mehr möglich. Dies dient dem Datenschutz.

Der veränderbare Teil der Krankenversichertennummer, das sog. Institutionskennzeichen (z. B. 100696012 für die AOK Brandenburg), wird hingegen von der "Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen" (ARGE IK) vergeben. Die ARGE wird von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit gebildet. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Institutionskennzeichen.

2 Aufbau

Die Krankenversichertennummer besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • Unveränderbarer, 10-stelliger Teil, z. B. Max Mustermann A123456789
  • Veränderbarer, 9-stelliger Teil (Institutionskennzeichen), z. B. 100696012

Da bei verschiedenen Anwendungen datentechnisch nur ein Feld zur Verfügung steht, erhält die komplette Krankenversichertennummer eine zusätzliche Prüfziffer, sodass sie insgesamt aus 20 Stellen besteht (10 Stellen persönlicher Teil + 9 Stellen Institutionskennzeichen + Prüfziffer).

Eine weitere Besonderheit besteht bei Familienversicherten. Aus der Krankenversichertennummer dieser Personen muss sich der Bezug zum Mitglied herstellen lassen. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Familienversicherung vom Fortbestehen der Mitgliedschaft des Mitglieds abhängig ist. Auch in anderen Zusammenhängen führt dies zu erheblichen verwaltungstechnischen Erleichterungen. Zu diesem Zweck erhält die Krankenversichertennummer eines Familienversicherten zusätzlich einen 10-stelligen Nummern-Teil (z. B. 2345678901).

Bei Familienversicherten ist ebenfalls eine Prüfziffer erforderlich, sodass bei diesen Personen die komplette Krankenversichertennummer aus 30 Stellen besteht (10 Stellen persönlicher Teil + 9 Stellen Institutionskennzeichen + 10 Stellen Nummern-Teil Familienversicherung + Prüfziffer).

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