In den Kodierrichtlinien, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbart werden, sind die maßgeblichen Regeln festgelegt, wie eine korrekte Übertragung medizinischer Diagnosen (nach dem ICD-Schlüssel) und Prozeduren in die amtlichen Klassifikationssysteme vorzunehmen ist. Die Kodierrichtlinien tragen wesentlich dazu bei, in den Krankenhäusern die notwendige Kodierqualität zu erzielen und gleiche Krankenhausfälle identisch zu verschlüsseln. Außerdem erhalten die Krankenhäuser Basisdaten für interne Managementmaßnahmen und zur Qualitätssicherung.

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