Ist die Mitaufnahme einer Begleitperson oder Pflegekraft medizinisch notwendig, können vom Krankenhaus zusätzlich zur üblichen Vergütung (DRG-Fallpauschalen) für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des vollstationären Krankenhausaufenthalts 45 EUR für Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.[1]
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