Begriff

Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen. Der Ausschluss kann durch eine Wahlerklärung des Versicherten aufgehoben werden (Optionskrankengeld). Alternativ oder ergänzend kann ein Wahltarif in Anspruch genommen werden, der durch die Satzung der Krankenkasse zu regeln ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Ausschluss des Krankengeldanspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie die Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld sind in § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 SGB V geregelt. Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch aufgrund einer Wahlerklärung entsteht, richtet sich nach § 46 Satz 4 SGB V.

Wahltarife haben ihre Rechtsgrundlage in den §§ 44 Abs. 2 Satz 3, 53 Abs. 6 SGB V i. V. m. der Satzung der Krankenkasse. Die Bindungsfrist im Zusammenhang mit einer Wahlerklärung oder einem Wahltarif ergibt sich aus §§ 44 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 8 Satz 1 SGB V.

Der GKV-Spitzenverband gibt Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit (GR v. 20.3.2019-II). Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung haben sich zum gesetzlichen Krankengeld aufgrund einer Wahlerklärung im Gemeinsamen Rundschreiben geäußert (GR v. 7.9.2022).

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