Die Bezieher von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III. Beim Arbeitslosengeld werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Entsprechend höhere Leistungen führen im Fall der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem höheren Krankengeld. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben Einmalzahlungen außer Betracht.

 
Hinweis

Anpassung

Das aus dem Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld ermittelte Krankengeld wird nicht nach § 70 SGB IX angepasst.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge