Das laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kann sich dabei um
- tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (während der Regelarbeitszeit oder aufgrund von Mehrarbeit) oder
- Stunden handeln, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (z. B. bezahlte Fehlstunden, Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG, Feiertagsvergütung nach § 2 EFZG oder Urlaubsvergütung).
Unbezahlte Fehlstunden werden nicht berücksichtigt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen