Bei Zubilligung einer Rente, wird Krankengeld längstens bis zu dem Tag gezahlt, an dem die Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eingeht. Denkbar sind z. B. die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters.

 
Hinweis

Rente

Der Versicherte ist trotz der Aufforderung der Krankenkasse nicht gehindert, direkt einen Rentenantrag zu stellen. Außerdem kann es wegen der Umwandlung eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag (Antragsfiktion) zu einer Rentenzubilligung kommen.

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