Rz. 14
Technisch wickelt die von den Rentenversicherungsträgern in Würzburg eingerichtete Vermittlungsstelle den Datenabgleich nach Abs. 3 ab. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung – SozhiDAV – (abgedruckt zu § 120).
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