Rz. 1

Die Vorschrift übernahm mit dem Inkrafttreten des SGB VIII in modifizierter Fassung die Regelungen des § 57 JWG. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde Abs. 4 Satz 2 angefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 der neuen Gesetzeslage angepasst. Durch Art. 12 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge