Rz. 3

Anzuzeigen sind alle Unfälle, ganz gleich, ob sie als Arbeitsunfälle eingestuft werden oder nicht. Die Wertung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist dem Unfallversicherungsträger vorbehalten. Die Anzeige ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (vgl. Anhang 1 zur UVAV v. 23.12.2001, BGBl. I S. 554) vorzunehmen.

 

Rz. 4

Die Begrifflichkeit "Unfälle im Unternehmen" ist nicht nur räumlich, sondern auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen. Gemeint sind also auch Wegeunfälle i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4, Unfälle auf Betriebswegen und auf Dienstreisen sowie Arbeitsgeräteunfälle (§ 8 Abs. 2 Nr. 5). Ob auch Folgeunfälle (§ 11) umfasst sind, wird unterschiedlich beurteilt (Bereiter-Hahn/Mehrtens, § 193 Rz. 4 bejahend; Ricke, § 193 Rz. 2 verneinend). Die Anzeigepflicht besteht allerdings dann nicht, wenn der Unfall keinem Unternehmen zuzurechnen ist. Dies betrifft Unfälle von Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a), Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden oder bei denen Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen anlässlich der Spende vorgenommen werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b), die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. c).

 

Rz. 5

Der Unfall muss zu einer mehr als 3-tägigen Arbeitsunfähigkeit führen. Bei Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern oder Studierenden tritt an die Stelle der Arbeitsunfähigkeit die verletzungsbedingte Unfähigkeit, an der Betreuung, dem Schulunterricht bzw. am Studium teilzunehmen.

 

Rz. 6

Bei Leiharbeitnehmern hat der Verleiher Unfallanzeige bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft zu erstatten, der Entleiher ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig. Bei anderen Formen von Arbeitnehmerüberlassung ist allein der Entleiher verpflichtet, die Anzeige zu erstatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge