0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Mit Art. 3 Nr. 19 des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 18.4.2012 (BGBl. I S. 579) wurde die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

 

Rz. 2

Mit der Vorschrift wurden die allgemeinen Regelungen zur Verfasstheit der Sozialversicherungsträger im Sinne des SGB IV im Hinblick auf die bis 31.12.2012 geltenden Organisationsstrukturen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung spezifisch ausgestaltet. Mit der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden die Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2013 hinfällig.

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