Rz. 22

Die Finanzierung der Familienleistungen war zwischen Bund und Ländern bis zuletzt strittig und führte zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat.

 

Rz. 23

Satz 3 sah zunächst eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Zur Unterstützung für den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen sah eine auf 4 Jahre befristete Bundesinitiative eine finanzielle und anwachsende Unterstützung ab 2012 zunächst i. H. v. 30 Mio. EUR und dann im Jahre 2015 i. H. v. 51 Mio. EUR vor.

 

Rz. 24

Im Ergebnis sieht Abs. 4 Satz 3 vor, dass der Bund sich über das Jahr 2015 hinaus verpflichtet, jährlich 51 Mio. EUR in einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien bereitzustellen. Diese Mittel sollen auch der Finanzierung des Einsatzes von Familienhebammen dienen.

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