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Durch Art. 8 Nr. 2 des Kitafinanzhilfenänderungsgesetzes (KitaFinHÄndG) v. 25.6.2021 (BGBl. I S. 2020) wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 für minderjährige Leistungsempfänger ein Kinderfreizeitbonus von 100,00 EUR aus Anlass der COVID-19-Pandemie eingeführt. Zum 1.6.2022 wurde durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) die Vorschrift neu gefasst und ein monatlicher Sofortzuschlag eingeführt.

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