Rz. 2

§ 292a enthält eine Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der pauschalen Erstattung der Aufwendungen nach § 290a. Sie ermöglicht insbesondere für den Bund eine pauschale Erstattung der entstehenden Aufwendungen entsprechend den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet, nach denen eine spätere Wiederverwendung der am 8.5.1945 ausgeschiedenen Beamten in ein neu begründetes Beamtenverhältnis nicht möglich war, weil es in der ehemaligen DDR kein Berufsbeamtentum mehr gab (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 134).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge