Rz. 6

Der Verantwortliche teilt der betroffenen Person nach Art. 14 Abs. 1 DSGVO Folgendes mit:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters (Buchst. a);
  • die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Buchst. b);
  • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Buchst. c);
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Buchst. d);
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Buchst. e); wenn die personenbezogenen Daten rechtmäßig einem anderen Empfänger offengelegt werden dürfen, sollte die betroffene Person bei der erstmaligen Offenlegung der personenbezogenen Daten für diesen Empfänger darüber aufgeklärt werden (EG 61 DSGVO);
  • ggf. die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Art. 46 oder Art. 47 oder Art. 49 Abs. 1 DSGVO einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind (Buchst. f).

Die Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a, c und d DSGVO entspricht im Wesentlichen § 67a Abs. 5 a. F. bis 24.5.2018.

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