SGB VI § 24 Höhe (außer Kraft)

Achtung:

§ 24 SGB VI ist mit In-Kraft-Treten des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, zum 1.7.2001 aufgehoben worden.

Für Informationszwecke finden Sie nachfolgend die Kommentierung mit Gültigkeit bis 30.6.2001.

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