Soweit es für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich ist, kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.[1]

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