6.1 Ansprüche aus einer neuen Mitgliedschaft
Mit Beginn einer neuen Mitgliedschaft können – unabhängig von der für die Durchführung zuständigen Krankenkasse – Leistungsansprüche nur aufgrund der aktuellen Versicherung abgeleitet werden. Nachgehende Leistungsansprüche im Rahmen des § 19 Abs. 2 und 3 SGB V sind nicht mehr zu realisieren. Dies gilt selbst dann, wenn das neue Versicherungsverhältnis entsprechende Leistungen nicht vorsieht. . .
6.2 Ansprüche aus einer Versicherung nach § 10 SGB V
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt; aktuelle Regelung: GR v. 26.11.2003, Zu § 19 SGB V]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen