Das Geburtsdatum ist Bestandteil der Rentenversicherungsnummer. Ist das Geburtsdatum nicht bekannt, ist es fiktiv festzustellen.[1] Ist das Geburtsdatum nach § 33a SGB I zu berichtigen, erhält der Versicherte eine neue Versicherungsnummer. Das ursprüngliche Geburtsdatum ist dann nicht unrichtig, wenn es nachträglich durch Gerichtsbeschluss geändert wurde oder fiktiv festgestellt worden ist.

[1] § 2 Abs. 3 Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer.

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