Freiwillig Versicherte haben – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – den gleichen Beitrag wie versicherungspflichtige Landwirte zu zahlen.[1]
Im Unterschied zur Pflichtversicherung besteht bei einer freiwilligen Versicherung kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss.
S. Beitragszuschuss.
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