Die freiwillige Versicherung muss beantragt werden. Sie beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf den Wegfall der Versicherungspflicht folgt, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht gestellt wurde; ansonsten mit dem Tag des Antragseingangs bei der landwirtschaftlichen Alterskasse (keine Ausschlussfrist wie bei Landwirten; siehe unten).

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