Für Personen, die sowohl einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld als auch einen Anspruch auf Bürgergeld haben, gelten 2 verschiedene Regelungen zur Möglichkeit auswärtiger Aufenthalte. Für Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld gilt das SGB III, während für das Bürgergeld die Regelungen nach dem SGB II anzuwenden sind.

Deshalb ist in der Erreichbarkeits-Verordnung geregelt, dass die Entscheidung der Agentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld auch für das Jobcenter bindend ist. Hat die Agentur für Arbeit also den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs nach der für das Arbeitslosengeld geltenden Erreichbarkeits-Anordnung für das Arbeitslosengeld anerkannt, gilt die Zustimmung für die Abwesenheit außerhalb des näheren Bereichs auch für den Bezug von Bürgergeld als erteilt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge