Begriff

Diese Leistungen werden in Ergänzung der Hauptleistung (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung erbracht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Rechtsgrundlagen zu den ergänzenden Leistungen zur Teilhabe finden sich in den §§ 64 bis 74 SGB IX.

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