Ist für die Entscheidung die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), erforderlich, beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Wenn die Krankenkasse eine solche gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich – das heißt sofort ohne schuldhaftes Verzögern – einzuholen. Der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Für den MD gilt eine Frist von 3 Wochen, innerhalb der die gutachtliche Stellungnahme zu erfolgen hat.

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