Die Telematikinfrastruktur (interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur) ist ein hoch sicheres und verfügbares Netzwerk, das die verschiedenen Beteiligten im Gesundheitswesen elektronisch miteinander vernetzen soll bzw. vernetzt. Dazu gehören z. B. niedergelassene Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen. Über dieses Netzwerk wird ein einrichtungsübergreifender Datenaustausch ermöglicht. Die Regelungen zur Telematikinfrastrukur – seit dem PDSG mit Wirkung zum 20.10.2020 nunmehr im 11. Kapitel (§§ 306 ff.) des SGB V – sowie deren Aufbau und Betrieb wird von der Gematik GmbH wahrgenommen. Diese besteht aus

  • der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (PKV),
  • dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV),
  • der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV),
  • der Bundesärztekammer (BÄK),
  • der Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
  • der Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
  • der Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
  • der Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
  • der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene/der Deutsche Apothekerverband (DAV),
  • der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie
  • dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Das Ziel ist u. a. die

  • Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung,
  • Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkungsbereitschaft von Patienten sowie deren Rechte und
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen.

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