1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden, resultiert aus einem Entgeltpunkt (1,0000) eine monatliche Rente in Höhe des aktuellen Rentenwerts, der über die Rentenanpassung dynamisch ist.

1.2 Berechnung besonderer Beiträge

Mithilfe des Durchschnittsentgelts werden auch die Beiträge bestimmt, mit denen im Rahmen des Versorgungsausgleichs um einen Abschlag an Entgeltpunkten geminderte, ganz oder teilweise entfallene Rentenanwartschaften wieder aufgefüllt werden können.[1]

Es ist auch ein Berechnungselement zur Bestimmung der Beitragszahlung, mit der eine Rentenminderung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente ausgeglichen werden kann.[2]

1.3 Dynamisierung von Beitragsbemessungsgrundlagen

Aus der Veränderung des Durchschnittsentgelts leiten sich auch die Dynamisierungsfaktoren in der Rentenversicherung ab. Diese sind z. B. im Rahmen der einkommensgerechten Beitragsberechnung der versicherungspflichtigen Selbstständigen oder für die Nachversicherung von Bedeutung.

1.4 Rentenanpassung (Nachhaltigkeitsfaktor)

Das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI ist auch für die Rentenanpassung von Bedeutung. Es kommt bei der Berechnung des sog. Nachhaltigkeitsfaktors für die Bestimmung der Äquivalenzbeitragszahler zur Ermittlung des Rentnerquotienten zum Einsatz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge