1Meldungen sind zu erstatten für
1. |
Beschäftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind, |
2. |
Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind, |
3. |
geringfügig Beschäftigte, |
4. |
Leiharbeitnehmer, |
5. |
[1]Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, |
Von 2011 bis 2022:
5. |
Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Arbeitslosengeld II, |
6. |
Wehr- und Zivildienstleistende. |
2Den Beschäftigten stehen Personen gleich, für die ein anderer wie ein Arbeitgeber Beiträge auf Grund gesetzlicher Vorschriften zahlt.
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