Der Beratungseinsatz soll in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Im Zeitraum vom 1.7.2022 bis 30.6.2024 kann auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jeder 2. Beratungsbesuch per Videokonferenz durchgeführt werden – der erstmalige Beratungsbesuch hat auf jeden Fall in der eigenen Häuslichkeit zu erfolgen. Bei einer Videosprechstunde sind insbesondere die technische Sicherheit und der Datenschutz einzuhalten.

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