Versicherungspflichtige Landwirte erhalten von der zuständigen landwirtschaftlichen Alterskasse einen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur Altersabsicherung (einschließlich des Beitrags für mitarbeitende Familienangehörige). Ihr Jahreseinkommen darf jedoch 25.452 EUR im Jahre 2024 (= 60 % der jährlichen Bezugsgröße) nicht übersteigen (2023: 24.444 EUR).[1]

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