Erhalten Personen Pflegeunterstützungsgeld aus der sozialen Pflegeversicherung, werden die daraus resultierenden Beiträge zur Krankenversicherung von den Pflegekassen gezahlt.[1]

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden diese zu zahlenden Beiträge einschließlich des Zusatzbeitrags direkt über die Monatsabrechnung GSV der Krankenkasse, bei der die Pflegekasse angesiedelt ist, an den Gesundheitsfonds abgeführt. Durch dieses Verfahren werden Beitragszahlungen von den Pflegekassen an andere Krankenkassen vermieden.[2]

Von den privaten Versicherungsunternehmen und den Beihilfestellen werden die Beiträge an die zuständige Krankenkasse gezahlt.

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