Versicherungszweig/Beitragssatz Gilt für Arbeitnehmer, die Tragung
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Allgemeine Rentenversicherung
(18,6 %)
rentenversicherungspflichtig sind 9,3 % 9,3 %
zur Berufsausbildung beschäftigt sind und deren Arbeitsentgelt nicht mehr als 325 EUR im Monat beträgt[1] 18,6 %
eine geringfügig entlohnte rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben[2] 3,6 % 15,0 %
eine geringfügig entlohnte rentenversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt ausüben[3] 13,6 % 5,0 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
(24,7 %)
rentenversicherungspflichtig in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind 9,3 % 15,4 %
Pauschale Beiträge
(15,0 %)
eine geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung ausüben 15,0 %
Pauschale Beiträge
(5,0 %)
eine geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung im Privathaushalt ausüben 5 %
[1] Die Regelung gilt auch für einen Freiwilligendienst leistende Versicherte.
[2] Regelung gilt auch für auf Antrag rentenversicherungspflichtige geringfügig entlohnte Beschäftigte.
[3] Regelung gilt auch für auf Antrag rentenversicherungspflichtige geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt.

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