Der begrenzte Gesamtleistungswert von Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung wurde in der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2008 in Abhängigkeit vom Rentenbeginn schrittweise abgesenkt. Beginnt eine Rente ab dem 1.1.2009, sind Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung unbewertete Anrechnungszeiten, d. h. sie werden mit 0 bewertet.[1]

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