Hier ist jeder Betrieb einbezogen, der einen förderungsberechtigten Teilnehmer in eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung übernommen hat. Die Förderung erstreckt sich auf

  • die Unterstützung des betrieblichen Personals bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung und bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses,
  • die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln oder
  • die Koordination zwischen verschiedenen Lernorten und Ausbildungsbeteiligten.[1]

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