Der Unterstützungsbedarf für die Betroffenen wird durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in Absprache mit dem Maßnahmeträger und von diesem in regelmäßiger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb ermittelt und festgelegt. Die Förderung umfasst dabei im Grundsatz

  • eine sozialpädagogische Begleitung der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung,
  • Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung, wie z. B. Förder- oder Stützunterricht,
  • Angebote zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie zur Vermittlung von fachtheoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (praktische Kompetenzen sollen im Betrieb vermittelt werden).

Die Unterstützungsangebote sollen grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungs- bzw. Qualifizierungszeit und regelmäßig in Präsenzform durchgeführt werden. Ausnahmen sind mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich.[1]

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