Gefördert werden können z. B. betriebliche Praktika mit dem Ziel, die Berufswahlentscheidung zu erleichtern. Sofern sich herausstellt, dass ein unmittelbarer Übergang in eine betriebliche Ausbildung (noch) nicht möglich ist, können weitere vorbereitende Fördermöglichkeiten, wie z. B. die o. a. Einstiegsqualifizierung, in Betracht gezogen werden.

Während der Vorphase haben die Teilnehmer zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wie in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.[1] Eine Ausnahme gilt für den Personenkreis der sog. Gestatteten. Sie sind zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen.

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